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Klinik für Augenheilkunde

Stationärer Aufenthalt - Informationen für Patienten
Stationäre Behandlung

Wenn ein stationärer Aufenthalt bei Ihnen erforderlich sein sollte, werden wir Sie in der Regel vor der Aufnahme in der Ambulanz untersuchen.

Bitte bringen Sie hier folgende Unterlagen mit: alle aktuellen Befunde und Arztbriefe Ausweise wie Allergiepass Ihre aktuelle Brillealle Medikamente, die Sie momentan einnehmen Einweisungsschein von Ihrem AugenarztBei diesem Besuch erfolgt die Entscheidung über eine mögliche stationäre Aufnahme. Diese erfolgt meist nicht am Untersuchungstag.

Am Aufnahmetag kommen Sie bitte direkt auf unsere Station N102 in der 10. Etage des Bettenhauses. Eine nochmalige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Uhrzeit erfahren Sie bei Ihrem ambulanten Untersuchungstermin.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie blutverdünnende Medikamente einnehmen, da diese oft, nach Rücksprache mit dem Hausarzt, 7-10 Tage vor der Operation abgesetzt werden müssen.

Während des stationären Aufenthaltes steht Ihnen die Möglichkeit zur Anmeldung eines Telefons und eines Fernsehers zur Verfügung, um Ihren Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten. Mobiltelefone dürfen aus technischen Gründen nicht betrieben werden. Für Wertsachen übernimmt die Klinik keine Haftung.

Bitte bringen Sie folgendes mit:Einweisungsschein Chipkarte ihrer Krankenversicherung Personalausweis vorhandene Befunde ggf. Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenkasse Persönliche Sachen:Nachthemd oder Schlafanzug BademantelBequeme KleidungHausschuhe Handtücher Toilettenartikel Lieblingsspielzeug (Kinder)
Terminvergabe und Rückfragen
Informationen zur Terminvergabe für ambulante und stationäre Eingriffe finden Sie auf unserer Seite mit den Kontaktinformationen.

Kostenbeteiligung
Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches ist jeder Patient verpflichtet, zum stationären Krankenhausaufenthalt eine Selbstbeteiligung zu leisten, die vom Krankenhaus an die Krankenkassen weitergegeben wird. Sie ist für insgesamt 28 Tage Krankenhausaufenthalt pro Kalenderjahr zu entrichten. Die Eigenbeteiligung entfällt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und für teilstationäre Leistungen.

Die Selbstbeteiligung zahlen Sie bitte während Ihres Krankenhausaufenthaltes bar oder mit ec-Karte an der Kasse im Foyer des Bettenhauses. Eine Überweisung auf unser Konto ist auch möglich. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus können Sie im Rahmen der Möglichkeiten Wahlleistungen mit uns vereinbaren, die dann gesondert berechnet werden. Fragen dazu stellen Sie bitte den Mitarbeitern der Aufnahmen oder später auf der Station.

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