Klinikum Chemnitz richtet Stabsstelle Transplantationsbeauftragte ein

| Datum: Freitag, den 05.01.2024 um 11:10 Uhr

Chemnitz – Am Klinikum Chemnitz gibt es jetzt die Stabstelle Transplantationsbeauftragte. Dr. med. Gunnar Richter, bisher Oberarzt der Klinik für Neurologie, wurde zum 1. Januar 2024 als ärztlicher Transplantationsbeauftragter des Klinikums bestellt. Mit Einrichtung der Stabsstelle sollen Prozesse und Abläufe im Zusammenhang mit Organspenden im Klinikum unabhängig von Klinikstrukturen zentralisiert und weiter optimiert werden. Ziel ist eine engere fachübergreifende Zusammenarbeit der Stationen und Bereiche sowie eine verbesserte Kooperation mit externen, am Organspende-Prozess beteiligten Institutionen.

Als sogenanntes Entnahmekrankenhaus geht der Maximalversorger damit seiner gesetzlichen Pflicht nach, geeignetes Personal und umfassende Infrastruktur vorzuhalten, um unter anderem die sogenannte Hirntod-Diagnostik bei Patienten mit schwersten Hirnschädigungen frühzeitig durchzuführen sowie Organspenden bei potentiell als Organspendern infrage kommenden Verstorbenen einzuleiten. Die Voraussetzung für eine Organspende ist die zu Lebzeiten erteilte Einwilligung der verstorbenen Patienten oder, nach dem Tod, ihrer Hinterbliebenen.

„Eine Organtransplantation ist bei Patienten mit Organversagen meist die einzige Therapieoption mit Aussicht auf Heilung. Da in Deutschland eine geringe Bereitschaft zur Organspende besteht und bestimmte Voraussetzungen für eine Spende erfüllt sein müssen, ist es meist eine Herausforderung, rechtzeitig passende Spenderorgane zu finden“, sagt Prof. Dr. med. Ralf Steinmeier, Medizinischer Geschäftsführer des Klinikums Chemnitz. „Um Menschen in einer lebensbedrohlichen Situation zu helfen, wollen wir möglichst alle potentiellen Spender erkennen, die ihr Einverständnis zur Organspende gegeben haben und aufgrund des nachgewiesenen Hirntods dafür infrage kommen. Damit nimmt das Klinikum Chemnitz als Entnahmekrankenhaus eine wichtige Rolle im Organspende-Prozess ein.“

Neben Dr. Richter gehören neun Ärztinnen und Ärzte zum Team der Stabsstelle – für jede Intensivstation mindestens ein Transplantationsbeauftragter. Einer von ihnen ist
Dr. med. Jens Schwarze, Leitender Oberarzt der Klinik für Neurologie, der als stellvertretender Leiter der Stabsstelle fungiert und bislang als alleiniger Transplantationsbeauftragter des Klinikums tätig war. Eine Pflegekraft mit langjähriger Berufserfahrung in der Intensivmedizin, eine administrativ tätige Person und eine Notfallpsychologin zur Betreuung der Angehörigen komplettieren das interdisziplinäre Team.

Aufgabe der Stabsstelle ist die Begleitung und Koordinierung des gesamten vorbereitenden Prozesses einer möglichen Organspende sowie die Unterstützung aller beteiligten Akteure. Dazu zählt vorrangig die Erkennung potentieller Organspender, die Durchführung und Organisation der Hirntod-Diagnostik sowie die Unterstützung der Teams auf den Intensivstationen und in den Operationssälen bei der intensivmedizinischen Versorgung hirntoter Patienten (organprotektive Therapie). Das Stabsstellenteam ist auch für die frühzeitige Betreuung von Angehörigen schwer hirngeschädigter Patienten verantwortlich. Das heißt, es übernimmt unter anderem die psychologische Mitbetreuung und ermittelt den Willen der Verstorbenen. Transplantationsbeauftragte sind weiterhin für die Festlegung von innerklinischen Standards, die Qualitätssicherung des Organspende-Prozesses sowie die Schulung des ärztlichen und pflegerischen Personals zuständig. Zudem stehen sie im Kontakt mit der bundesweiten Koordinierungsstelle für Organspende, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Dr. Richter ist unmittelbar dem Medizinischen Geschäftsführer unterstellt, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Seine Tätigkeit wird vom Transplantationsgesetz reglementiert. Darin sind die rechtlichen Vorgaben für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen klar geregelt. Als Ansprechpartner rund um das Thema Organspende ist der Transplantationsbeauftragte das Bindeglied zwischen allen am Organspende-Prozess beteiligten Personen und Institutionen.

Hintergrundinformationen

Die Arbeit der Transplantationsbeauftragten beginnt mit der Sichtung aller Intensivpatienten und dem Bedenken der Option Organspende vor einem möglichen Therapieabbruch bei schwerst hirngeschädigten Patienten ohne Aussicht auf Besserung.  Wird durch Diagnostik der Hirntod eines Patienten festgestellt, welcher die zwingende Voraussetzung für eine Organspende ist, ermitteln die Transplantationsbeauftragten die Bereitschaft des Verstorbenen zur Organspende. Hat der Patient selbst keine Entscheidung getroffen, werden die Angehörigen befragt. Liegt das Einverständnis zur Organspende vor, wird die DSO informiert. Die DSO koordiniert dann gegebenenfalls weitere medizinische Untersuchungen des Verstorbenen in Vorbereitung einer Organspende. Anschließend übermittelt sie die erforderlichen Daten an die Vermittlungsstelle, die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET), welche dann nach einem passenden Empfänger sucht. Die Vergabe richtet sich nach der Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation. Die DSO koordiniert nachfolgend Organentnahme und -transport. Sind die Organe in den entsprechenden Transplantationszentren angekommen, endet die Arbeit der DSO. 

Hinweis für Medienvertreter und Redaktionen: Das dieser Pressemitteilung beigefügte Bild zeigt Dr. med. Gunnar Richter, Leiter der Stabstelle Transplantationsbeauftragte,.und kann mit dem Hinweis Foto: Klinikum Chemnitz und im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung kostenfrei verwendet werden.

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