Besuchsregeln

Am 7. April endete der aktuelle Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz § 28b.

  • Besuche auf Normalstationen sind ohne einen Mund-Nasen-Schutz möglich, vorausgesetzt Sie leiden nicht an akuten Infektionssymptomen bzw. Infektionskrankheiten. Auf den Intensivstationen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Bitte beachten und informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über bereichsspezifische Sonderregelungen (zum Beispiel in Infektionsbereichen und besonders vulnerablen Bereichen wie Hämatologie/Onkologie).
  • Die Testpflicht für Besucher entfällt.
  • Besuche sind auf Normalstation täglich von 14 bis 18 Uhr möglich. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen haben Vorrang.
  • Gesonderte Besuchsregeln gelten für:
    • die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
    • die Klinik für Kinderchirurgie
    • die Klinik für Infektions- und Tropenmedizin
    • Patienten mit isolierpflichtigen Krankheiten
    • die Geburtshilfe/Kreißsaal
    • die Palliativstation K120
    • die Gerontopsychiatrie (D042 und D052)
    • die Intensivstationen sowie
    • enge Angehörige bei der Sterbebegleitung.

Bitte informieren Sie sich vorab bei den betreffenden Stationen!

  • Nicht gestattet sind Besuche durch Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden.
  • Kinder unter 14 Jahre sollten Patienten nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.

Qualität

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