Mikrosievert, Milligray und Megabecquerel: Was macht eigentlich die Medizinphysik?

| Datum: Samstag, den 07.11.2026 um 09:00 Uhr

Zu Ehren des Geburtstags von Marie Curie im Jahr 1867 findet jährlich am 7. November der Internationale Tag der Medizinphysik statt. Die Nobelpreisträgerin in Physik und Chemie widmete ihr Leben der Erforschung und Anwendung von ionisierender Strahlung. Diese wird tagtäglich auch bei uns im Klinikum von insgesamt 26 Medizinphysikerinnen und Medizinphysikern in verschiedenster Art und Weise angewendet. Der Einsatz von Strahlung in der Medizin verteilt sich dabei auf die drei Fachbereiche: Strahlentherapie, Radiologie und Nuklearmedizin. Während die Medizinphysikerinnen und -physiker der Nuklearmedizin und Strahlentherapie fest den jeweiligen Fachkliniken zugeordnet sind, agieren die Mitarbeitenden aus der Radiologie im gesamten Haus in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kliniken. Weiterhin stellt das Klinikum Chemnitz auch regionalen Praxen und externen Kliniken das Fachwissen der Kolleginnen und Kollegen aus der Medizinphysik zur Verfügung.

In der Strahlentherapie – wo mit 17 der insgesamt 26 Medizinphysikerinnen und -physiker der größte Teil des Teams tätig ist – unterstützen sie die Ärztinnen und Ärzte maßgeblich bei der individuellen Bestrahlungsplanung. Mithilfe von Computertomographien erstellen sie maßgeschneiderte Pläne, bei denen das erkrankte Gewebe hochpräzise bestrahlt und das umliegende gesunde Gewebe optimal geschont wird. Die modernste Technik der vier Linearbeschleuniger und des Cyberknifes ermöglicht eine millimetergenaue Strahlanpassung sowie spürbar verkürzte, patientenschonende Behandlungszeiten. Tägliche Qualitätschecks und Tests an speziellen Messmodellen bieten zudem maximale Sicherheit für die Patientinnen und Patienten.

In der Nuklearmedizin kommen radioaktive Verbindungen sowohl zu diagnostischen als auch zu therapeutischen Zwecken zum Einsatz. Die Visualisierung von Stoffwechselprozessen ist ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen bildgebenden Verfahren. Bei der Therapie wird die Bindungspräferenz verschiedener Moleküle zur zielgerichteten Bestrahlung einzelner Körperbereiche genutzt. Der Umgang mit offenen Radionukliden stellt besondere Anforderungen an den Strahlenschutz. So obliegt den Medizinphysikerinnen und -physikern nicht nur die strahlenschutztechnische Überwachung der Patientinnen und Patienten, ihrer Begleitpersonen sowie des in der Nuklearmedizin tätigen Personals, sondern auch Dekontaminationsmaßnahmen, Kontaminationskontrolle und die Überwachung der Einhaltung von Freigrenzen. Darüber hinaus unterstützen sie bei der Bestimmung der Therapiedosis sowie bei der Überwachung der Strahlendosis einzelner Organe bei lokaler Anreicherung. Im Rahmen der Qualitätssicherung führen sie regelmäßig Kontrollen der Mess- und Bildgebungssysteme wie PET/CT, SPECT/CT und Gammakamera der Klinik durch. Dadurch wird eine gleichbleibende Qualität der Untersuchungen und die Einhaltung der geforderten Grenzwerte gemäß den jeweiligen Richtlinien gewährleistet.

Auch in der Röntgendiagnostik tätige Medizinphysikerinnen und -physiker übernehmen in einem breit gefächerten Tätigkeitsspektrum hohe Verantwortung. Sie überwachen nicht nur die Strahlendosis besonders gefährdeter Gruppen wie Kinder und Schwangere, sondern begleiten jede Röntgenuntersuchung – vom Zahnröntgen über die Computertomographie bis hin zur Fluoroskopie – in allen Fachbereichen des Klinikums. Ihr Ziel ist einerseits die Kontrolle der Einhaltung strenger diagnostischer Referenzwerte und andererseits die Optimierung von Abläufen und Untersuchungsprotokollen, um mit möglichst geringer Strahlenbelastung eine optimale Bildqualität zu erreichen. Den Strahlenschutz des Personals stellen sie durch dosimetrische Überwachung sicher. Sie prüfen die persönliche Schutzausrüstung und berechnen den baulichen Strahlenschutz bei Neubeschaffungen. Weiterhin wirken sie maßgeblich an den vorgeschriebenen messtechnischen Qualitätskontrollen der Geräte sowie an Qualitätsaudits durch die zuständige Behörde mit.

Für eine Tätigkeit als Medizinphysik-Expertin oder Medizinphysik-Experte (MPE) in Sachsen ist ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium in einem naturwissenschaftlich-technischen Studiengang, beispielsweise Medizintechnik oder Physik, Voraussetzung. Weiterhin werden regelmäßig aktualisierte Strahlenschutzkurse sowie eine dokumentierte, ein- bis zweijährige Sachkundezeit (abhängig vom Fachbereich) an einer Klinik vorausgesetzt. Sind alle diese Bedingungen erfüllt, wird der oder dem MPE die Fachkunde im jeweiligen Anwendungsgebiet bescheinigt.

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