Rechte der Patienten

Neben einer optimalen Diagnose, Behandlung und Pflege ist uns die Wahrung der Rechte unserer Patienten ein besonderes Bedürfnis. Informieren Sie sich in diesem Bereich über Ihr gutes Recht.

Einwilligung

Ihre Einwilligung als Patient ist Voraussetzung für jede ärztliche Maßnahme (Ausnahme: Notfallbehandlung nach mutmaßlicher Einwilligung).

Nachdem Sie verständlich über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten allgemein und den Zweck von ärztlichen Maßnahmen insbesondere aufgeklärt wurden, sollten Sie aus freier Entscheidung die Schweigepflichtentbindungs- und/ oder Einwilligungserklärung unterzeichnen können.

Sie haben das Recht, eine ärztliche Maßnahme abzulehnen oder abzubrechen. Die Folgen einer solchen Ablehnung oder des Abbrechens einer Maßnahme sind Ihnen vom Arzt gewissenhaft zu erläutern. Die Erklärung des Patienten muss schriftlich erfolgen. Ist die Zustimmung eines rechtlichen Vertreters erforderlich, müssen Patienten (ob minderjährig oder erwachsen), soweit ihre Fähigkeit es erlaubt, in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Für Organ- oder Gewebespenden und die Einbeziehung in wissenschaftliche Studien oder den klinischen Unterricht werden wir Sie konkret um Ihre Einwilligung bitten.

Information des Patienten

Sie haben das Recht, in den Behandlungsprozess einbezogen zu werden.

Sie haben als Patient das Recht, in einem persönlichen Gespräch vom Arzt verständlich, sachkundig und angemessen aufgeklärt und beraten zu werden.

Sie haben auch auf ausdrücklichen Wunsch das Recht, nicht aufgeklärt zu werden.

Sie haben das Recht zu entscheiden, wer gegebenenfalls an Ihrer Stelle informiert werden soll.

Sie haben das Recht, eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen, ohne Beeinträchtigungen Ihrer Behandlung befürchten zu müssen.

Bei vermuteten Behandlungsfehlern ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, Sie zu unterstützen.

Pflege und Behandlung

Sie haben als Patient während der Behandlung ein Recht auf qualifizierte Pflege und Betreuung und auf den Schutz Ihrer Privatsphäre.

Bei Abschluss der Krankenhausbehandlung haben Sie Anspruch auf ein ausführliches ärztliches Gespräch. Im Zusammenhang mit dem Entlassungs- und Versorgungsmanagement haben Sie das Recht auf die Sicherstellung der weiteren medizinischen Versorgung. In Ihrem Recht auf Vermittlung in Rehabilitation, Selbsthilfe- oder spezifische Beratungsangebote und dem Recht auf die Sicherstellung der ambulanten oder (teil)stationären pflegerischen Versorgung beraten Sie die Mitarbeitenden des Sozialdienstes und der Pflegeüberleitung.

Sie haben Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung bei allen Maßnahmen der Diagnostik, Therapie und Pflege, insbesondere auf schmerzlindernde Behandlung.

Als Patient haben Sie das Recht auf Gewährung von Ruhezeiten.

Sie haben das Recht auf seelischen Beistand, das Recht, Besuche zu empfangen und während der Pflege und Behandlung bei Ihren Familien, Ihren Verwandten oder Freunden Unterstützung und Halt zu suchen.

Am Lebensende haben Patienten besonderen Anspruch auf eine respektvolle, mitfühlende und würdevolle Behandlung und Betreuung. Jeder Patient, der entscheidungsfähig und über seine Situation aufgeklärt ist, hat das Recht, den Abbruch oder das Unterlassen weiterer lebensverlängernder Maßnahmen zu verlangen. Sind Sie nicht entscheidungsfähig, muss auf Ihren mutmaßlichen Willen abgestellt werden. Vorsorglich können Sie in einer Patientenverfügung Ihren Willen und Ihre persönlichen Werteeinstellungen niederlegen. Benennen Sie zusätzlich eine Vertrauensperson, welche Ihrem Willen Ausdruck und Geltung verschafft.

Sie haben das Recht, in Konfliktsituationen eine ethische Fallbesprechung beim Klinischen Ethikkomitee des Klinikums Chemnitz anzufordern, welches mit unabhängiger Außenperspektive eine moderierende, beratende und unterstützende Funktion einnimmt.

 

Vertraulichkeit und Datenschutz

Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Beschäftigten unseres Klinikums sowie die im Auftrag unseres Klinikums tätigen Personen Ihre persönlichen Daten und Unterlagen vertraulich behandeln und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz Ihrer Daten treffen. Die Sie behandelnden Ärzte, Therapeuten und das Pflegepersonal sind verpflichtet, die ärztliche Schweigepflicht zu wahren. Diese Schweigepflicht besteht auch gegenüber dem medizinischen Personal, welches nicht in Ihre Behandlung einbezogen ist. Das gilt sowohl für Daten, die in Papierform verfügbar, als auch für Daten, die in automatisierten medizintechnischen Verarbeitungen verfügbar sind.

Anderen Personen, auch Angehörigen und Seelsorgern, darf Ihr Gesundheitszustand nur dann offenbart werden, wenn es Ihrem Willen entspricht. Dieser Wille kann ausdrücklich erklärt werden oder den Umständen zu entnehmen sein. Die Weitergabe Ihrer Daten an Stellen außerhalb unseres Klinikums ist nur zulässig, wenn ein Gesetz dieses vorschreibt oder Ihre schriftliche Einwilligung vorliegt, die auf Ihrer freien Entscheidung beruht.

Sie haben als Patient das Recht, Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen zu nehmen und kostenpflichtig Kopien Ihrer Befunde anzufordern. Dies gilt nicht für Daten Dritter. Das Einsichtsrecht kann im Interesse Ihrer Gesundheit begrenzt werden.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie in unseren Informationen der Leitung des Klinikums zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten.

Wahrung der Patientenrechte

Jeder Mensch hat Anspruch auf die Achtung seiner Menschenwürde.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung.

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und den Schutz seiner Person.

Jeder Mensch hat Anspruch auf die Wahrung seiner Privatsphäre.

Qualität

Qualität steht bei uns an erster Stelle. Erfahren Sie mehr über unsere Qualitätsstandards.

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