Teilnahmebedingungen der Willkommens- und Werbeprämie

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

um neue Fachkräfte an der Klinikum Chemnitz gGmbH zu gewinnen, setzen wir auf Ihr Urteilsvermögen und Ihre Überzeugungskraft. Sie werden dafür belohnt, im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis das Klinikum Chemnitz als attraktiven Arbeitgeber zu bewerben. Wer einen neuen Mitarbeiter für den Bereich Pflege in unserem Haus gewinnen kann, erhält eine Prämie von 1.000 Euro.

Teilnahmebedingungen für die Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“

1. Arbeitnehmer der Klinikum Chemnitz gGmbH, deren eigene Aktivitäten (Mitarbeiterwerbung) außerhalb der Arbeitszeit zur Einstellung eines neuen Arbeitnehmers bei der Klinikum Chemnitz gGmbH führen, erhalten auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 1.000,00 brutto (Prämie). Die Prämie kann auch mehrfach an einen Arbeitnehmer zur Auszahlung kommen, wenn seine Mitarbeiterwerbung ursächlich für die Einstellung von mehreren neuen Arbeitnehmern bei der Klinikum Chemnitz gGmbH ist.

2. Den Arbeitnehmer trifft die Pflicht, nachzuweisen, dass seine Mitarbeiterwerbung ursächlich für die Einstellung des neuen Arbeitnehmers war. Die Klinikum Chemnitz gGmbH wird hierfür ein Formular zur Verfügung stellen, welches sowohl vom Werbenden als auch vom neuen Arbeitnehmer vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen durch den neuen Arbeitnehmer bei der Klinikum Chemnitz gGmbH einzureichen ist.

3. Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers. Unerheblich ist, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgt. Der eingestellte Arbeitnehmer muss darüber hinaus über eine abgeschlossene Berufsausbildung als:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger (w/m/d)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
  • Krankenschwester/Krankenpfleger oder (w/m/d)
  • Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
  • Altenpfleger (w/m/d)
  • Hebamme/Entbindungspfleger (w/m/d)
  • Medizinisch-technische-Radiologieassistenz (w/m/d)
  • Operationstechnische Assistenz (w/m/d)
  • Anästhesietechnische Assistenz (w/m/d)
  • Heilerziehungspfleger (w/m/d)
  • Rettungsassistent (w/m/d)
  • Notfallsanitäter (w/m/d)
  • Erzieher (w/m/d)
  • Pflegefachfrau/-mann

verfügen. Dies muss durch eine entsprechende Berufserlaubnisurkunde nachgewiesen sein.

4. Die Auszahlung der Prämie setzt außerdem voraus, dass die Einstellung des neuen Arbeitnehmers bis 31.12.2023 erfolgt. Die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag von beiden Vertragsparteien bis dahin unterzeichnet wird.

5. Die Auszahlung der Prämie an den Arbeitnehmer erfolgt dann, wenn der neue Arbeitnehmer seine Tätigkeit bei der Klinikum Chemnitz gGmbH aufgenommen und 6 Monate ununterbrochen gearbeitet hat. Insoweit erfolgt die Auszahlung der Prämie zum Monatsletzten des folgenden Monates an den Arbeitnehmer. Erfolgt eine Unterbrechung der Tätigkeit des neuen Arbeitnehmers (bspw. aufgrund Beschäftigungsverbot, Mutterschutz oder Langzeiterkrankung) verschiebt sich auch der Auszahlungszeitpunkt der Prämie an den Arbeitnehmer entsprechend. Endet das Arbeitsverhältnis des neuen Arbeitnehmers mit der Klinikum Chemnitz gGmbH aufgrund einer Probezeitkündigung durch den neuen Arbeitnehmer selbst oder die Klinikum Chemnitz gGmbH, kommt die Prämie nicht zur Auszahlung.

6. Auszubildende der Medizinischen Berufsfachschule der Klinikum Chemnitz gGmbH, die im unmittelbaren Anschluss nach Bestehen ihrer Abschlussprüfung aus einem Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsbündnis mit der Klinikum Chemnitz gGmbH übernommen werden, können nicht im Rahmen der Mitarbeiterwerbung angeworben werden. Eine Prämie kommt daher nicht zur Auszahlung.

7. Der werbende Arbeitnehmer erhält die Prämie für die Einstellung des jeweiligen neuen Arbeitnehmers nur einmalig. Die Prämie kommt daher nicht noch einmal zur Auszahlung, wenn der neue Arbeitnehmer (nach zwischenzeitlicher Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Klinikum Chemnitz gGmbH) erneut durch den Arbeitnehmer zum Abschluss eines weiteren Arbeitsverhältnisses mit der Klinikum Chemnitz gGmbH geworben wird.

Formular zur Mitarbeiterwerbung

Teilnahmebedingungen für die "Willkommensprämie"

1. Voraussetzung für die Auszahlung der Willkommensprämie ist die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers. Definiert sind dabei folgende Ausbildungsberufe:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger (w/m/d)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
  • Krankenschwester/Krankenpfleger (w/m/d)
  • Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
  • Altenpfleger (w/m/d)
  • Hebamme/Entbindungspfleger (w/m/d)
  • Heilerziehungspfleger (w/m/d)
  • Medizinisch-technische-Radiologieassistenz (w/m/d)
  • Operationstechnische Assistenz (w/m/d)
  • Anästhesietechnische Assistenz (w/m/d)
  • Rettungsassistent (w/m/d) 
  • Notfallsanitäter (w/m/d)
  • Erzieher (w/m/d)
  • Pflegefachfrau/-mann

2. Die Höhe der Prämie richtet sich ab einer Einstellung zum 01.05.2019 prozentual nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeitanteil, wobei 1.000,00 Euro brutto bei einer Vollzeitbeschäftigung von 100 % (40 h/Woche) zur Auszahlung kommen. Unerheblich ist, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgt.

3. Die Auszahlung der Willkommensprämie an den neuen Arbeitnehmer erfolgt im siebten Monat, nach einer ununterbrochenen Tätigkeit von sechs Monaten an der Klinikum Chemnitz gGmbH. Erfolgt eine Unterbrechung der Tätigkeit (aufgrund Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Langzeiterkrankung usw.) verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt entsprechend. Endet das Arbeitsverhältnis des neuen Arbeitnehmers mit der Klinikum Chemnitz gGmbH aufgrund einer Probezeitkündigung durch den neuen Arbeitnehmer selbst oder die Klinikum Chemnitz gGmbH, kommt die Prämie nicht zur Auszahlung.

Ansprechpartner

Bewerbermanagement für
Pflege- und Funktionsdienst
Telefon 0371 333-33264
bewerbungen-pflege(at)skc.de​​​​​​​

 

Qualität

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